Beratungsförderung des BAFA durch den ESF
Es ist möglich bundesweit Fördermittel bei der Beratung zur Einführung und Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 zu erhalten. Diese Förderungen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bewilligt und ausgezahlt.
Förderungsvoraussetzungen:
- kleine und mittlere Unternehmen, sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen
- mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland
- Jahresumsatz < 50 Mio. €
- oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. €
- und Anzahl der Beschäftigten < 250
Förderungshöhe:
- in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50% bis zu 1.500 € Zuschuss zu dem vom Berater in Rechnung gestellten Betrag
- in den neuen Bundesländern (einschl. Regierungsbezirk Lüneburg) 75% bis zu 1.500 € Zuschuss zu dem vom Berater in Rechnung gestellten Betrag
Wissenswertes zur Förderung:
Diese Fördergelder werden nicht nur für die Beratung zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems gewährt, sondern auch für andere Themenbereiche, wie z.B. Arbeitsschutz, Unternehmenssicherheit (Compliance), Umweltschutz und andere Themen.
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen wird jedem Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 € im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien gewährt. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Eine im Anschluss an die Beratung durchgeführte Zertifizierung des QM-Systems ist nicht förderungsschädlich. Lediglich die Kosten hierfür können nicht bezuschusst werden.
Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir gerne eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.