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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert aus dem Europäischen Sozialfonds die Potentialberatung für Unternehmen, damit diese ihre Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert sichern und ausbauen können.

Antragsberechtigt sind Unternehmen:

  • mit weniger als 250 Beschäftigten (kleine und mittlere Unternehmen),
  • mit Sitz und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen,
  • die älter als 5 Jahre sind.

Umfang und Konditionen:

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 50% der tatsächlichen Kosten pro Beratungstag
  • Förderhöhe: max. 500 € pro Beratungstag
  • Förderdauer: max. 15 Beratungstage

Voraussetzungen:

  • mind. 1 sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter in Vollzeit
  • Betrieb darf max. 250 Beschäftigte haben (Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte werden anteilig berücksichtigt)
  • Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und i.d.R. im Unternehmen stattzufinden. Telefonische Beratungen werden nicht gefördert.
  • Die Zuschüsse werden nur für die Beratung gewährt, Vor- und Nachbereitungszeiten sind nicht förderfähig.
  • Eine weitere Potenzialberatung mit einem Umfang von maximal 15 Beratungstagen kann frühestens nach 36 Monaten gefördert werden.

Gegebenenfalls sind weitere Fördermöglichkeiten vorhanden, die ich gerne für Sie prüfe. Smart QM Borchert ist Ihnen selbstverständlich bei der Auswahl der Förderungsmöglichkeiten und bei deren Beantragung behilflich.

Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir gerne eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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